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Wie buche ich eine Ferienwohnung?

 

Es ist soweit: Sie möchten eine Ferienwohnung für Ihren nächsten Urlaub buchen. Seien Sie ruhig anspruchsvoll! Die Vermieter merken so, dass Ihr Interesse ernst gemeint ist und fühlen sich in ihren Qualitätsbemühungen bestätigt.

Egal ob Sie eine Unterkunft am Meer, auf dem Land oder in den Bergen mieten möchten, die Suche nach einer Ferienwohnung sollte frühzeitig begonnen werden. Zahlreiche Unterkunftsangebote stehen Ihnen zur Auswahl:

Sie möchten eine Ferienwohnung mieten?

Die gängigste Form der privaten Ferienvermietung: ein Haus, eine Studiowohnung oder ein Apartment, welche in der Regel nicht länger als drei Monate zur Verfügung gestellt werden.

Sie möchten eine Ferienwohnung mit Charme mieten?

Eine Ferienwohnung, die saisonweise vermietet wird und sich durch ihren Rahmen und/oder ihr besonderes und erlesenes Ambiente auszeichnet.

Sie möchten eine exklusive Ferienwohnung mieten?

Eine Ferienwohnung der gehobenen Klasse, die saisonweise vermietet wird und sich durch ihre Lage und/oder ihr Ausstattungsniveau, das die erhöhten Miettarife rechtfertigt, auszeichnet.

Sie möchten ein Ferienhaus mieten?

Eine originelle Form der Ferienwohnung in ländlichem Rahmen, die Ihnen je nach Umgebung zusätzliche Aktivitäten anbieten kann (Pferdeausritt, Leben auf dem Bauernhof, Besichtigung von Schlössern und Gärten, Gastronomie, regionaler Kochkurs etc.). Eine Table d'Hôte (Gemeinschaftstafel) sorgt für gesellige und gastronomische Unterhaltung!

Sie möchten ein Gästezimmer mieten?

Eine Ferienwohnung, auch bekannt unter der englischen Bezeichnung "Bed & Breakfast", die sehr oft mehr als ein einfaches Zimmer mit Frühstück bietet. Der Empfang durch die Gastgeber wird Ihnen Ihren Aufenthalt von vornherein versüßen: Oft kommen Sie als Gast und gehen dann als Freund! Die Table d'Hôte ist ein günstiger Treffpunkt zum Kennenlernen und kulinarischen Genießen!

1 - Ferienwohnung: Anleitung

Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollten Sie bei Ihrer Suche ein paar einfache Regeln beachten: Interpretieren Sie Kleinanzeigen richtig, fragen Sie nach einer detaillierten Beschreibung und evtl. nach Fotos des Mietobjekts. Wenn Sie diese Schritte befolgen, können Sie sich schon jetzt auf eine sorgenfreie Ferienwohnung und einen gelungenen Urlaub freuen!

Ziehen Sie klare, detaillierte Anzeigen mit Foto schwer verständlichen Kleinanzeigen vor.

Damit eine Anzeige Ihre Aufmerksamkeit erregt, muss sie natürlich schmeichelhaft klingen. In wenigen Worten muss sie die zu vermietende Unterkunft auf prägnante und attraktive Weise beschreiben.

Lesen Sie zwischen den Zeilen ... z.B. bei folgender Anzeige: "Vermiete Villa, 6 Personen, Vollausstattung, Swimmingpool, 5 Minuten zum Strand":

  • Wie viele Schlafzimmer hat eine Villa für "6 Personen"?
  • Sind bei "Vollausstattung" Badewanne, Geschirrspüler, Waschmaschine, Ofen, Mikrowelle etc. inklusive?
  • Handelt es sich um einen privaten oder einen mit anderen Villen gemeinsam genutzten Swimmingpool?
  • Ist der Strand "5 Minuten" zu Fuß oder mit dem Auto entfernt? Wählen Sie eine bevorzugte Entfernung.
  • Das Internet bietet die Möglichkeit, eine Ferienwohnung bis ins kleinste Detail zu beschreiben und mit zahlreichen Fotos zu illustrieren.

    Geben Sie sich nicht mit den in der Anzeige lesbaren Informationen zufrieden. Zögern Sie nicht, schriftlich oder telefonisch Detailfragen zu klären. Machen Sie sich mit Fotos eine genauere Vorstellung von Ihrer Ferienwohnung. Falls die Anzeige von einem Video begleitet wird, können Sie sogar mal eine "Runde drehen". Lesen Sie sich die Aussagen anderer Internet-Nutzer durch und nehmen Sie, wenn Sie möchten, Kontakt mit ihnen auf.

    2 - Obligatorische Inventarbeschreibung

    Jeder, der an einer Ferienwohnung interessiert ist, hat das unverbindliche Recht, vom Vermieter ein Übernahmeprotokoll zu verlangen, das bestimmte Angaben beinhalten muss:

  • Adresse der Unterkunft, Gütesiegel und Klassifizierung (falls vorhanden)
  • bei Häusern, Apartments oder Studiowohnungen: Wohnfläche, Anzahl und Typ der Zimmer (Badezimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer ...)
  • Beschreibung des Mobiliars und der Haushaltsausstattung: Fernseher, Geschirrspüler, Ofen, Waschmaschine, Wäschetrockner ...
  • Vorhandensein von Terrasse, Swimmingpool, Garten, Garage ... (private oder gemeinsame Nutzung?)
  • Ferner: Entfernung der Ferienwohnung zu Örtlichkeiten (Strände, Skipisten ...) und Annehmlichkeiten (Stadtzentrum, Einkaufsmöglichkeiten).

    Die Mietkonditionen (Mietzeitraum, Tarif, Nebenkosten inklusive oder extra ...) müssen bestätigt werden.

    Das Internet vereinfacht den schnellen Informationsaustausch zwischen Feriengast und Vermieter.

    3 - Zertifizierte und klassifizierte Ferienwohnungen

    Klassifizierte Ferienwohnungen garantieren in der Regel für anerkannte Qualität. Trotzdem nehmen viele Privatvermieter Abstand von einer Mitgliedschaft in solchen Qualitätschartas. Ihre Unterkünfte sind darum noch lange nicht zweitklassig. Achtung! Nicht alle Gütesiegel sind gleichwertig und bieten das gleiche Auswahlniveau bzw. den gleichen Kundenservice (Komfortstandards, regelmäßige Qualitätskontrollen ...).

    4 - Buchungsmodalitäten einer Ferienwohnung

    Nur sehr wenige Länder schreiben eine formelle Übereinkunft zwischen Privatpersonen gesetzlich vor. Es wird daher dringend empfohlen, einen Vertrag aufzusetzen, um die Risiken eines einfachen Briefwechsels zu vermeiden.

    5 - Mietvertrag

    Auch im Internet muss der Mietvertrag so detailliert wie möglich sein und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Auf diese Weise können die Parteien im Streitfall eindeutig von ihren Rechten Gebrauch machen. Es wird besonders empfohlen, folgende Angaben zu machen:

  • Identität der Parteien
  • genaue Lokalisierung der gemieteten Unterkunft
  • Datum, Tages- und Zeitbeschränkungen der An- und Abreise des Mieters
  • Mietbetrag (Nebenkosten inklusive oder extra?)
  • zugelassene Maximalbelegung der Ferienwohnung
  • Versicherungsbedingungen der Unterkunft
  • Kündigungsbedingungen, ggf. Kautionsforderung. Die Kaution darf nicht als Anzahlung auf den Mietbetrag angesehen werden.
  • 6 - Höhe der Anzahlung und Zahlungswiderruf

    Die Höhe und die Zahlungsmodalitäten der Anzahlung werden frei vom Vermieter bestimmt. Die Anzahlung entspricht jedoch üblicherweise 25% bis 33% des gesamten Mietbetrags und wird nicht früher als sechs Monate vor dem Mietantritt eingefordert.

    Setzen Sie mit dem Vermieter Widerrufs- und Rückzahlungsbedingungen der geleisteten Anzahlung fest.

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